file-contractEnterprise-Subscription-Vereinbarung

circle-info

Diese Bedingungen ersetzen die vorherigen „Customer Terms of Service“ ab 17:00 EST am 17. Juni 2024.

Diese Enterprise-Subscription-Vereinbarung (diese „Vereinbarung“, „Customer Terms of Service“ und „Terms of Service“) beschreibt die Rechte und Pflichten des Kunden und von Dispel in Verbindung mit der Software und den Services.

1. Definitionen

1.1. „Kunde“ bedeutet der im Bestellformular angegebene Kunde.

1.2. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die von einer Partei der anderen Partei offengelegt werden und die die empfangende Partei (aufgrund der Art der Informationen oder der Umstände der Offenlegung) als vertraulich gegenüber der offenlegenden Partei erkennen sollte, einschließlich Geschäftsgeheimnissen, Know-how, Erfindungen (gleich ob patentierbar oder nicht), Techniken, Prozesse, Programme, Ideen, Algorithmen, Formeln, Schaltpläne, Testverfahren, Software-Design und -Architektur, Quellcode, Dokumentation, Design- und Funktionsspezifikationen, Produktanforderungen, Fehlerberichte, Leistungsinformationen, Software-Dokumente sowie sonstige technische, geschäftliche, produktbezogene, Marketing- und finanzielle Informationen, Pläne und Daten.

1.3. „Dispel“ bezeichnet Dispel, LLC oder Dispel Global, Inc gemäß Ihrem Bestellformular.

1.4. „Dokumentation“ bezeichnet jegliche Betriebsanleitungen, Benutzerhandbücher, Hilfedateien und sonstige technische Informationen, Dokumentationen und Materialien, einschließlich der im Help Center auf der Website von Dispel verfügbaren Dokumentation, die Dispel dem Kunden im Zusammenhang mit den Services oder der Software zur Verfügung stellt.

1.5. „Wirksamkeitsdatum“ bezeichnet das im Bestellformular angegebene Wirksamkeitsdatum.

1.6. „Enklave“ bezeichnet eine Gruppe von virtuellen Maschinen (VMs), die von öffentlichen oder privaten Cloud-Anbietern gemietet und über ein softwaredefiniertes Netzwerk miteinander verbunden werden.

1.7. „Bestellformular“ bezeichnet die Bestelldokumentation, einschließlich aller Online-Bestellungen, gemäß derer der Kunde ein Abonnement für die Services oder die Software erwirbt.

1.8. "Region“ bedeutet dasselbe wie Enklave.

1.9. „Wiederverkäufer“ bezeichnet einen Wiederverkäufer, den Dispel zur Weiterveräußerung der Services oder der Software an den Kunden autorisiert.

1.10. „Services“ bezeichnet die Bereitstellung des Zugangs zur Fernzugriffssoftwareplattform von Dispel, einschließlich aller Updates derselben, wie sie Dispel im Rahmen eines vom Kunden gemäß einem Bestellformular erworbenen Abonnements zur Verfügung stellt.

1.11. „Software“ bezeichnet die Fernzugriffsanwendungssoftware, einschließlich aller Updates derselben, die Dispel im Rahmen eines vom Kunden gemäß einem Bestellformular erworbenen Abonnements zur Verfügung stellt.

1.12. „Updates“ bezeichnet Patches, überarbeitete Versionen, Modifikationen, Upgrades, Fehlerbehebungen, neue Releases, erweiterte Funktionalitäten und sonstige Aktualisierungen der Services oder der Software, die Dispel dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt.

1.13. „Benutzer“ bezeichnet eine Person, die vom Kunden zur Nutzung und zum Zugriff auf die Services oder die Software autorisiert wurde. Benutzer können Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Vertreter des Kunden sein.

2. Rechte an der Software und den Services

2.1. Gewährung von Rechten.

Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt Dispel dem Kunden ein eingeschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares (außer gemäß Abschnitt 12.2), nicht unterlizenzierbares Recht und eine Lizenz, (a) die Software auf den Servern des Kunden zu installieren und zu nutzen und (b) auf die Services zuzugreifen und diese zu nutzen, jeweils für den im jeweiligen Bestellformular angegebenen Zeitraum („Bestelldauer“), ausschließlich in Übereinstimmung mit der Dokumentation und für die internen geschäftlichen Zwecke des Kunden.

2.2. Benutzer.

2.2.1. Der Kunde kann Benutzer zur Nutzung und zum Zugriff auf die Services und die Software autorisieren. Jeder Benutzer muss hierzu eigene, eindeutige Zugangsdaten haben. Benutzer dürfen ihre Zugangsdaten nicht teilen. Der Kunde ist verantwortlich für Handlungen und Unterlassungen jedes Benutzers, einschließlich jeglicher Verstöße gegen die in dieser Vereinbarung festgelegten Pflichten oder Beschränkungen, einschließlich der jeweils aktuellen Richtlinie zur zulässigen Nutzung, die verfügbar ist unter Richtlinie zur zulässigen Nutzung.

2.2.2. Der Kunde ist verantwortlich für alle Anmeldeinformationen, einschließlich Benutzernamen und Passwörter, für Administratorenkonten sowie für die Konten seiner Benutzer. Dispel haftet nicht für Schäden, Verluste oder Haftungen gegenüber dem Kunden, Benutzern oder Dritten, die aus dem Missbrauch solcher Anmeldeinformationen durch Dritte entstehen, wenn solche Informationen nicht vertraulich vom Kunden oder den Benutzern behandelt werden oder wenn solche Informationen von einem nicht autorisierten Dritten korrekt beim Einloggen in die Services oder die Software bereitgestellt werden.

2.2.3. Der Kunde wird Dispel unverzüglich benachrichtigen, sobald ihm eine illegale oder nicht autorisierte Aktivität oder ein Sicherheitsvorfall im Zusammenhang mit den Konten oder Teams eines Benutzers bekannt wird, einschließlich Verlust, Diebstahl oder unbefugter Offenlegung oder Nutzung eines Benutzernamens, Passworts oder Kontos.

2.3. Beschränkungen.

Der Kunde wird nicht, und wird seine Benutzer dazu veranlassen nicht: (a) sämtliche oder Teile der Services, der Software oder der Dokumentation zu kopieren; (b) die Services weiterzuverkaufen oder Dritten den Zugriff auf oder die Nutzung der Services zu gestatten, mit Ausnahme von Benutzern, die die Services und die Software im Auftrag des Kunden nutzen; (c) die Services oder die Software im Auftrag Dritter zu nutzen; (d) die Services oder die Software oder Teile davon zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu umgehen oder anderweitig rückzuentwickeln oder jeglichen Quellcode, Algorithmen, Methoden oder Techniken, die in den Services oder der Software verkörpert sind, zu ermitteln oder zu versuchen zu ermitteln; (e) die Services oder die Software zu modifizieren, zu übersetzen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen; (f) die Services, die Software oder die Dokumentation ganz oder teilweise an Dritte zu vertreiben, offen zu legen, zu vermarkten, zu vermieten, zu verleasen, abzutreten, zu unterlizenzieren, zu verpfänden oder anderweitig zu übertragen; (g) Urheberrechts-, Marken-, Handelsnamen- oder sonstige Eigentumshinweise, Legenden, Symbole oder Kennzeichnungen auf oder in Kopien der Services, der Software oder der Dokumentation zu entfernen oder zu verändern; (h) Benchmark-Tests oder sonstige Vergleiche der Services oder der Software mit anderen Programmen durchzuführen oder die Ergebnisse solcher Tests zu veröffentlichen; (i) die Software auf einen anderen als einen vom Kunden in seinem Betrieb genutzten und im Eigentum des Kunden stehenden Computer zu übertragen oder von einem anderen Computer aus auf die Services zuzugreifen; (j) die Services oder die Software oder Teile davon in ein anderes Programm oder Produkt zu integrieren; (k) Dispels direkte Wettbewerber ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Dispel den Zugriff auf oder die Nutzung der Services oder der Software zu gestatten; oder (l) die Services oder die Software für andere Zwecke als in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung zu verwenden.

2.4. Auftragnehmer.

Dispel kann diese Vereinbarung durch verbundenen Unternehmen und Auftragnehmer (“Personal”) erfüllen. Dispel ist verantwortlich für alle Handlungen und Unterlassungen seines Personals bei der Erfüllung dieser Vereinbarung.

2.5. Nicht-Dispel-Produkte.

2.5.1. Die Services und die Software können es dem Kunden ermöglichen, bestimmte Drittanbieter-Softwareanwendungen (“Nicht-Dispel-Produkte”) innerhalb von Enklaven bereitzustellen. Dispel kann Nicht-Dispel-Produkte dem Kunden zur Verfügung stellen, unter anderem über die Build-Resource-Oberfläche von Dispel, die über die Services oder die Software zugänglich ist. Dispel ist nicht verantwortlich für die Nutzung der Nicht-Dispel-Produkte durch den Kunden oder für daraus resultierende Folgen. Dispel ist nicht verpflichtet, Support für Nicht-Dispel-Produkte zu leisten. Die Nutzung von Nicht-Dispel-Produkten durch den Kunden unterliegt ausschließlich den Bedingungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter.

2.5.2. Wenn der Kunde ein Nicht-Dispel-Produkt für eine Enklave aktiviert, können Kundendaten (siehe Definition unten) mit dem Drittanbieter des Nicht-Dispel-Produkts geteilt werden. Dispel ist nicht verantwortlich für jede Nutzung, Offenlegung, Änderung oder Löschung von Kundendaten, die an ein Nicht-Dispel-Produkt übermittelt oder von diesem abgerufen werden.

3. Käufe; Zahlungen

3.1. Zahlung.

Dispel wird dem Kunden die im jeweiligen Bestellformular angegebenen Gebühren in Rechnung stellen. Alle in Rechnung gestellten Beträge sind in US-Dollar anzugeben, sofern im Bestellformular nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Der Kunde wird alle Zahlungen gemäß dieser Rechnung leisten. Die Zahlung ist dreißig (30) Tage ab Rechnungsdatum fällig, sofern in einem Bestellformular nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist. Jede fällige Zahlung oder ein Teil davon, die Dispel nicht wie in diesem Abschnitt angegeben erreicht, wird ab dem Fälligkeitsdatum bis zum tatsächlichen Zahlungseingang mit einem zusätzlichen Satz von eineinhalb Prozent (1½ %) pro Monat belastet, abzüglich eines Betrags, sofern vorhanden, der über geltendem Landesrecht liegt.

3.2. Steuern.

Die Gebühren werden ohne Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche staatliche Abgaben jeglicher Art angegeben, einschließlich beispielsweise Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Nutzungs- oder Quellensteuern, die von einer Gerichtsbarkeit erhoben werden (zusammen „Steuern“). Der Kunde ist für die Zahlung aller mit seinen Käufen verbundenen Steuern verantwortlich, mit Ausnahme derjenigen, die auf Dispels Nettoeinkommen beruhen. Sollte eine Zahlung für die Services oder die Software von einer Regierung der Quellensteuer unterliegen, wird der Kunde Dispel diese Quellensteuer erstatten.

3.3. Kauf über Wiederverkäufer.

Wenn der Kunde ein Abonnement für die Services, die Software oder Supportleistungen von einem Wiederverkäufer erwirbt, gelten die für einen solchen Kauf vereinbarten Einkaufsbedingungen, einschließlich Preis- und Zahlungsbedingungen, wie in der Bestelldokumentation zwischen Kunde und Wiederverkäufer festgelegt, und gehen diesen Abschnitt 3 in Konfliktfällen vor.

4. Support.

Während der Bestelldauer wird Dispel Support gemäß seiner jeweils aktuellen Support-Policy bereitstellen, die verfügbar ist unter Support-Richtlinie - Service Level Agreement und die Services gemäß den im SLA definierten Bedingungen verfügbar machen, wie unter Support-Richtlinie - Service Level Agreement verfügbar, („SLA“). Das ausschließliche und alleinige Rechtsmittel des Kunden für Dispels Nichterfüllung der Verfügbarkeit der Services gemäß dem SLA ist im SLA geregelt.

Die oben genannten Supportbedingungen gelten nicht für Verkäufe an Regierungsstellen oder Verkäufe an US-Regierungsstellen, die dem Federal Acquisition Regulation („FAR“) oder den Defense Federal Acquisition Regulations („DFAR“) unterliegen. Alle Regierungsverkäufe und jene kommerziellen Verkäufe, die dem FAR/DFAR unterliegen, unterliegen der Federal Support Policy - Government Service Level Agreement oder für Nicht-US-Regierungsstellen der jeweiligen Foreign Government Support Policy.

5. Rechte an geistigem Eigentum

5.1. Allgemeines.

Dispel behält alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, alle Patentrechte, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse sowie alle „moralischen Rechte“ und sonstigen Rechte bezüglich der Zuschreibung der Urheberschaft oder Integrität, an und zu den Services und der Software, einschließlich aller Modifikationen, Verbesserungen und abgeleiteten Werke daran.

5.2. Feedback.

Wenn der Kunde oder eine seiner Personen, einschließlich Benutzer, Dispel Feedback oder Vorschläge bezüglich der Services oder der Software oder anderer Dispel-Produkte oder -Dienstleistungen gibt, gewährt der Kunde Dispel eine unwiderrufliche, unbefristete, unterlizenzierbare, übertragbare, lizenzfreie, weltweite Lizenz, dieses Feedback oder diese Vorschläge in jeglicher Weise und für jegliche Zwecke ohne Verpflichtung oder Vergütung an den Kunden oder dessen Personen zu nutzen und anderweitig zu verwerten.

5.3. Open-Source-Software.

Bestimmte Services und die Software können Open-Source- oder anderweitig quelloffene Software („Open-Source-Software“) einbeziehen oder nutzen. Soweit dies nach den Lizenzen für diese Software erforderlich ist, stellt Dispel dem Kunden solche Open-Source-Software unter den Bedingungen der jeweiligen Open-Source-Lizenz und nicht unter dieser Vereinbarung zur Verfügung. Die anwendbare Liste der Open-Source-Software ist über die Services und die Software zugänglich und kann von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten bei jedem Open-Source-Software-Element im Falle unvereinbarer Konflikte zwischen dieser Vereinbarung und den Bedingungen der jeweiligen Open-Source-Lizenz, die durch die Open-Source-Software nicht zugelassen werden, die widersprüchlichen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Etwaige Gebühren, die Dispel im Rahmen dieser Vereinbarung erhebt, gelten nicht für Open-Source-Software, für die nach der jeweiligen Open-Source-Lizenz keine Gebühren erhoben werden dürfen. Soweit die Bedingungen einer Open-Source-Software dem Kunden das Recht einräumen, eine Kopie des Quellcodes der Open-Source-Software zu erhalten, kann Dispel auf Anfrage des Kunden entweder darauf hinweisen, wo der Kunde den Quellcode beziehen kann, oder diesen Quellcode dem Kunden bereitstellen (und Dispel kann eine nominale Gebühr für die Bearbeitung einer solchen Anfrage erheben).

6. Zusicherungen, Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse

6.1. Zusicherungen und Gewährleistungen von Dispel.

Dispel sichert zu und gewährleistet, dass (a) die Services und die Software im Wesentlichen gemäß der dafür vorgesehenen Dokumentation funktionieren und (b) Dispel die Funktionalität der Services oder der Software während einer Bestelldauer nicht wesentlich vermindern wird. Sofern im SLA nicht anders vorgesehen, besteht das alleinige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei Verletzung der vorstehenden Gewährleistung darin, dass Dispel wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um diesen Mangel unverzüglich zu beheben.

6.2. Sonstige Zusicherungen und Gewährleistungen.

Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass sie diese Vereinbarung rechtsgültig abgeschlossen hat und die rechtliche Befugnis dazu besitzt, und dass jede Partei in Verbindung mit dieser Vereinbarung die geltenden Gesetze einhalten wird.

6.3. Bereitgestellte Hardware.

6.3.1. Benutzer müssen Zugangsdaten verwenden, um auf die Services und die Software zuzugreifen und diese zu nutzen. Dispel kann dem Kunden auch bestimmte Hardware zur Unterstützung des Zugriffs auf und der Nutzung der Services und der Software bereitstellen (“Bereitgestellte Hardware“). Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Sicherheit solcher Zugangsdaten und/oder der bereitgestellten Hardware zu schützen, da solche Zugangsdaten und/oder die bereitgestellte Hardware den Zugriff auf die Enklaven des Kunden ermöglichen, bis diese Zugangsdaten und/oder die bereitgestellte Hardware entweder vom Kunden oder von Dispel (auf Anfrage des Kunden an Dispel) deaktiviert werden. Der Kunde muss Dispel unverzüglich über jede Offenlegung oder unbefugte Nutzung der Zugangsdaten des Kunden oder darüber informieren, wenn die bereitgestellte Hardware gehackt, verlegt oder unrechtmäßig verwendet wurde. Der Kunde ist allein verantwortlich für jede Nutzung oder missbräuchliche Nutzung, die innerhalb einer Enklave erfolgt, und für daraus resultierende Ansprüche, einschließlich Ansprüchen durch jeden Benutzer. Dispel haftet nicht für solche Nutzungen, Missbräuche oder Ansprüche, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Datenverletzungen.

6.3.2. Bestimmte bereitgestellte Hardware kann aus Standardgeräten bestehen, die Dispel über Branchenlieferanten dieser Geräte beschafft hat, auf denen Dispel seine proprietäre Software installieren kann, um eine Verbindung zu Dispels Netzwerken herzustellen, um die Services für den Kunden bereitzustellen. Dispel übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Tauglichkeit, Integrität oder Sicherheit solcher Standardgeräte und macht diesbezüglich keine Zusicherungen oder Gewährleistungen. Der Support für Standardgeräte beschränkt sich auf die vom Hersteller dieser Standardgeräte bereitgestellten Standard-Supportleistungen.

6.4. VPN.

Bestimmte Services (z. B. Wickets) arbeiten oder verbinden sich über virtuelle private Netzwerke (VPN), Mobilfunk, Richtfunk oder Satelliten-Uplink, die als VPN-, Mobilfunk-, Richtfunk- oder Satelliten-Uplinks leicht erkennbar sind. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Nutzung solcher Services an Orten, an denen die Verwendung von VPN-, Mobilfunk-, Richtfunk- oder Satelliten-Uplinks gesetzlich verboten ist oder anderweitig Sicherheits-, Standort- oder sonstige Bedenken aufwirft. Dispel haftet nicht für Verluste, Schäden oder Ansprüche, die sich aus der Nutzung solcher Services ergeben.

6.5. 2FA/MFA.

Die Services und die Software unterstützen Anmeldungen mittels Zwei-Faktor-Authentifizierung („2FA/MFA“). Dispel haftet nicht für Schäden, Verluste oder Haftungen gegenüber dem Kunden, Benutzern oder Dritten, wenn ein Ereignis, das zu solchen Schäden, Verlusten oder Haftungen geführt hat, durch die Nutzung von 2FA/MFA durch den Kunden oder die Benutzer hätte verhindert werden können.

6.6. Haftungsausschluss.

Soweit in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders vorgesehen, werden die Services und die Software „WIE BESEHEN“ bereitgestellt und Dispel schließt alle sonstigen Gewährleistungen, Bedingungen und Zusicherungen aus, gleich ob ausdrücklich oder stillschweigend, in Bezug auf die Services, die Software, die bereitgestellte Hardware und Nicht-Dispel-Produkte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Bedingungen hinsichtlich Design, Marktgängigkeit, zufriedenstellender Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck, Eigentum oder Nichtverletzung von Rechten Dritter sowie Gewährleistungen aus Geschäftsgebaren, Leistungserbringung, Gebrauch oder Handelsübung. Unbeschadet des Vorstehenden übernimmt Dispel keine Gewähr dafür, dass die Services oder die Software die Anforderungen des Kunden erfüllen, ununterbrochen funktionieren, ein bestimmtes Ergebnis erzielen, mit bestimmter Software, Hardware, Systemen oder Dienstleistungen kompatibel sind oder funktionieren (außer wie in Dispel-Spezifikationen festgelegt), sicher, genau, vollständig, frei von schädlichem Code oder fehlerfrei sind.

7. Kundendaten

7.1. Rechte an Kundendaten.

Benutzer können Inhalte oder Informationen in die Services hochladen, wie Nachrichten oder Dateien (zusammen „Kundendaten“). Soweit Dispel auf Kundendaten Zugriff hat, wird Dispel Kundendaten nur übertragen, verwenden und verarbeiten: (a) zur Bereitstellung, Wartung und Aktualisierung der Services; (b) zur Verhinderung oder Behebung von Service-, Sicherheits-, Support- oder technischen Problemen; (c) sofern gesetzlich erforderlich oder durch Richtlinien erlaubt; (d) gemäß den Anweisungen des Kunden; oder (e) anderweitig zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung. Wenn Dispel Kundendaten gemäß den Anweisungen des Kunden überträgt, verwendet oder verarbeitet, ist der Kunde allein verantwortlich für jegliche Haftung oder Verluste, die sich aus Dispels Handeln gemäß diesen Anweisungen ergeben.

7.2. Eigentum an Kundendaten.

Die Kundendaten gehören den Parteien zufolge dem Kunden. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er alle erforderlichen Rechte an den Kundendaten erworben hat, die notwendig sind, damit Dispel Kundendaten in der in dieser Vereinbarung erlaubten Weise nutzen, teilen und modifizieren kann, und dass Dispels Umgang mit den Kundendaten gemäß dieser Vereinbarung keine geltenden Gesetze verletzt.

7.3. Schutz der Kundendaten.

Dispel wird angemessene administrative, physische und technische Schutzmaßnahmen in Bezug auf Kundendaten aufrechterhalten, einschließlich Maßnahmen zur Verhinderung unbefugten Zugriffs, Verwendung, Änderung, Löschung und Offenlegung von Kundendaten durch Dispels Personal. Bevor Dispel Kundendaten mit einem seiner Drittanbieter teilt, wird Dispel sicherstellen, dass der Dritte mindestens angemessene Datenpraktiken zur Wahrung der Vertraulichkeit und Sicherheit der Kundendaten und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs einhält. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für angemessene Sicherheit, Schutz und Sicherungskopien der Kundendaten, wenn sich diese in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden. Dispel ist nicht verantwortlich für die Interaktion von Nicht-Dispel-Produkten mit Kundendaten oder für deren Offenlegung.

7.4. Datenportabilität und Löschung.

Bevor eine Enklave deprovisioniert wird, kann der Kunde möglicherweise bestimmte Kundendaten aus den Services exportieren oder teilen; vorausgesetzt jedoch, dass die Möglichkeit, Kundendaten zu exportieren oder zu teilen, je nach Art der Services und den aktivierten Aufbewahrungs-, Freigabe- oder Einladungs-Einstellungen eingeschränkt oder nicht verfügbar sein kann. Nach der Deprovisionierung einer Enklave ist Dispel nicht verpflichtet, Kundendaten zu speichern oder bereitzustellen, und kann danach, soweit nicht gesetzlich untersagt, alle Kundendaten in Dispels Systemen oder sonst in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle löschen. Wenn Komponenten innerhalb einer Enklave zyklisch ausgetauscht werden (was sie designbedingt als normale Funktion der Services tun), werden alle Daten oder sonstigen Informationen auf diesen speziellen Komponenten gelöscht. Es liegt allein in der Verantwortung des Kunden, vor Beendigung der Services Sicherungskopien oder Kopien aller mit einer Enklave verbundenen Daten oder Informationen anzufertigen. Dispel schließt jegliche Haftung für Verlust, Veränderung, Zerstörung, Beschädigung, Korruption oder Wiederherstellung von Kundendaten aus und hat keine Verpflichtung oder Haftung dafür, unabhängig davon, ob solche Daten vom Kunden gesichert wurden.

8. Vertrauliche Informationen

8.1. Definition.

Jede Partei („Offenlegende Partei“) kann der anderen Partei („Empfangende Partei“) im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung vertrauliche Informationen offenlegen. Zu Dispels vertraulichen Informationen gehören die Services, die Software, Bestellformulare sowie alle nicht-öffentlichen geschäftlichen, produktbezogenen, technologischen und marketingbezogenen Informationen von Dispel. Zu den vertraulichen Informationen des Kunden gehören Kundendaten. Darüber hinaus sind Materialien, die von der offenlegenden Partei als „Confidential“ gekennzeichnet sind, von der empfangenden Partei vertraulich zu behandeln. Ungeachtet des Vorstehenden schließen vertrauliche Informationen, mit Ausnahme personenbezogener Daten, keine Informationen ein, die (a) ohne Verletzung einer Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei allgemein der Öffentlichkeit zugänglich sind oder werden; (b) der empfangenden Partei vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei ohne Verletzung einer Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei bekannt waren; (c) von einem Dritten ohne Verletzung einer Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei empfangen werden; oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden.

8.2. Schutz und Nutzung vertraulicher Informationen.

Die empfangende Partei wird (a) mindestens angemessene Maßnahmen ergreifen, um die unbefugte Offenlegung oder Nutzung vertraulicher Informationen zu verhindern, und den Zugang auf jene Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen und Auftragnehmer beschränken, die solche Informationen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung kennen müssen; und (b) keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verwenden oder offenlegen, außer zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder zur Ausübung ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung. Nichts hiervor hindert eine Partei daran, vertrauliche Informationen mit Finanz- und Rechtsberatern zu teilen; vorausgesetzt jedoch, dass diese Berater an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die mindestens so restriktiv sind wie die in dieser Vereinbarung.

8.3. Erzwungener Zugriff oder Offenlegung.

Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, wenn sie gesetzlich dazu verpflichtet ist; vorausgesetzt jedoch, dass die empfangende Partei der offenlegenden Partei vor der erzwungenen Offenlegung (soweit rechtlich zulässig) eine vorherige Mitteilung über den erzwungenen Zugriff oder die Offenlegung und angemessene Unterstützung auf Kosten der offenlegenden Partei gibt, falls die offenlegende Partei den Zugriff oder die Offenlegung anfechten möchte. Wird die empfangende Partei gesetzlich dazu verpflichtet, auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zuzugreifen oder diese offenzulegen, erstattet die offenlegende Partei der empfangenden Partei die angemessenen Kosten für die Zusammenstellung und Bereitstellung solcher vertraulicher Informationen sowie die angemessenen Kosten für jegliche Unterstützung im Zusammenhang mit dem Bemühen der offenlegenden Partei um eine einstweilige Verfügung oder vertrauliche Behandlung der offengelegten vertraulichen Informationen.

8.4. Billigkeitsrechtliche Abhilfe.

Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass aufgrund der einzigartigen Natur von Dispels vertraulichen Informationen ein rechtlicher Schadensersatz für Dispel nicht ausreichend wäre, um Dispel für die Verletzung einer Bestimmung dieses Abschnitts 8 zu entschädigen, dass jede solche Verletzung es dem Kunden oder Dritten ermöglichen würde, unlauteren Wettbewerb gegenüber Dispel zu betreiben, was zu nicht leicht zu bemessendem irreparablen Schaden für Dispel führen würde, und dass Dispel daher im Falle einer solchen Verletzung oder deren Androhung Anspruch auf Unterlassungs- und sonstige geeignete billigkeitsrechtliche Abhilfen hat (ohne die Notwendigkeit, tatsächliche Schäden nachzuweisen), zusätzlich zu den sonstigen gesetzlichen Rechtsmitteln von Dispel, ohne die Notwendigkeit, eine Sicherheitsleistung oder sonstige Bürgschaft zu stellen.

9. Laufzeit; Kündigung

9.1. Laufzeit.

Diese Vereinbarung beginnt mit dem Wirksamkeitsdatum und bleibt in Kraft, bis alle hierunter bestellten Abonnements und Lizenzen abgelaufen oder gekündigt sind oder bis diese Vereinbarung gemäß diesem Abschnitt 9 gekündigt wurde. Die Kündigung dieser Vereinbarung beendet alle Abonnements und alle Bestellformulare.

9.2. Verlängerung.

Sofern im Bestellformular nicht anders geregelt, verlängern sich gekaufte Abonnements für die Services und die Software nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit automatisch um aufeinanderfolgende Zeiträume von jeweils einem (1) Jahr, sofern nicht eine der Parteien der anderen Partei mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der jeweils laufenden Laufzeit mitteilt, dass sie das Abonnement nicht verlängern möchte. Die Stückpreisgestaltung während einer solchen Verlängerungsdauer bleibt die gleiche wie während der unmittelbar vorhergehenden Laufzeit.

9.3. Kündigung aus wichtigem Grund.

Jede Partei kann diese Vereinbarung kündigen (a) wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung der nicht verletzenden Partei behebt (zur Klarstellung: die Nichtzahlung fälliger Beträge stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar), oder (b) wenn die andere Partei insolvent wird, einem Insolvenzantrag ausgesetzt ist, der nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen abgewiesen wird, unter die Kontrolle eines Insolvenzverwalters, Liquidators oder Gläubigerausschusses gestellt wird oder die Geschäftstätigkeit als fortgeführtes Unternehmen einstellt oder den Geschäftsbetrieb nicht mehr in normalem Umfang fortführt. Dispel kann diese Vereinbarung dem Kunden gegenüber mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn Dispel vernünftigerweise annimmt, dass die Services oder die Software vom Kunden oder von Benutzern in Verletzung geltenden Rechts genutzt werden oder genutzt wurden.

9.4. Folgen der Kündigung.

Mit Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung enden die dem Kunden hierunter gewährten Rechte. Innerhalb von fünf (5) Tagen nach einer Kündigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung wird der Kunde sämtliche vertraulichen Informationen von Dispel in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle an Dispel zurückgeben oder (nach Wahl von Dispel) vernichten, und Dispel wird sämtliche vertraulichen Informationen des Kunden in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle an den Kunden zurückgeben oder (nach Wahl des Kunden) vernichten. Hat der Kunde das Abonnement direkt von Dispel (und nicht von einem Wiederverkäufer) erworben, gilt: (a) im Falle einer Kündigung dieser Vereinbarung durch den Kunden aus wichtigem Grund gemäß Abschnitt 9.3 wird Dispel dem Kunden anteilig einen Teil etwaiger im Voraus bezahlter Gebühren für den verbleibenden Teil der Bestelldauer nach Wirksamkeit der Kündigung zurückerstatten, und (b) im Falle einer Kündigung dieser Vereinbarung durch Dispel aus wichtigem Grund gemäß Abschnitt 9.3 zahlt der Kunde Dispel etwaige unbezahlte Gebühren für die Services und die Software für den verbleibenden Teil der Bestelldauer. In keinem Fall befreit eine Kündigung den Kunden von der Verpflichtung, Dispel Gebühren für den Zeitraum vor dem Wirksamkeitsdatum der Kündigung zu zahlen.

9.5. Fortbestand.

Die folgenden Abschnitte bleiben nach jeder Kündigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung in Kraft: 2.3, 3, 5, 6.6, 8, 9.4, 9.5, 10 und 12.11.

10. Haftungsbeschränkung

10.1. Soweit gesetzlich zulässig und ungeachtet eines Versagens des wesentlichen Zwecks eines beschränkten Rechtsbehelfs oder einer Haftungsbeschränkung:

10.1.1. Weder der Kunde noch Dispel noch deren Personal haften der anderen Partei gegenüber für entgangene Gewinne, Einnahmen, Geschäftswert, Nutzung, Datenverluste oder Betriebsunterbrechungen oder für indirekte, besondere, beiläufige, Folgeschäden, Ausgleichs- oder Strafschäden, gleich aus welchem Grund und unter welcher Haftungstheorie, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder sonstigem, und unabhängig davon, ob die Partei über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde.

10.1.2. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen dieser Vereinbarung überschreitet in keinem Fall die gesamthafte Haftung des Kunden oder von Dispel, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt (gleich ob vertraglich, deliktisch oder anderweitig), den Gesamtbetrag, den der Kunde an Dispel oder an den Wiederverkäufer (je nachdem) in Verbindung mit dieser Vereinbarung in den zwölf (12) Monaten vor dem Datum, an dem der Anspruch entstanden ist, gezahlt hat oder zu zahlen hat.

10.2. Die Beschränkungen dieses Abschnitts 10 gelten für alle Rechtsgrundlagen, gleich ob vertraglich, deliktisch oder anderweitig, und soweit gesetzlich zulässig. Die Bestimmungen dieses Abschnitts verteilen die Risiken zwischen den Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung, und die Parteien haben auf diese Beschränkungen vertraut, als sie entschieden haben, diese Vereinbarung einzugehen und die Preise für die Services und die Software festzulegen.

11. Entschädigung

11.1. Dispels Verpflichtungen zur Entschädigung.

Dispel wird den Kunden verteidigen, schadlos halten und von Verlusten, Schäden, Verbindlichkeiten, Mängeln, Urteilen, Vergleichen, Zinsen, Auszeichnungen, Strafen, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben jeglicher Art (einschließlich Anwaltsgebühren) („Verluste“) freistellen, die dem Kunden infolge von Ansprüchen oder Klagen Dritter („Ansprüche“) entstehen als Folge von: (a) einer Verletzung von Dispels Zusicherungen und Gewährleistungen aus dieser Vereinbarung; oder (b) der Behauptung, dass der Zugriff oder die Nutzung der Services oder der Software durch den Kunden gemäß dieser Vereinbarung die US-amerikanischen Rechte des geistigen Eigentums Dritter verletzt.

11.2. Verpflichtungen des Kunden zur Entschädigung.

Der Kunde wird Dispel und dessen Personal verteidigen, schadlos halten und von allen Verlusten freistellen, die Dispel und dessen Personal infolge von Ansprüchen erleiden, die entstehen aus: (a) der Nutzung der Services oder der Software durch den Kunden oder einen Benutzer oder aus Tätigkeiten im Zusammenhang damit (vorausgesetzt, dass derartige Ansprüche nicht auf Dispels Fahrlässigkeit oder schwerwiegenderem Fehlverhalten beruhen); (b) Produkten, Anwendungen, Dienstleistungen, Fotografien, Grafiken, Bildern, Videos, Audio, Texten, Daten, Inhalten und sonstigen Materialien, die der Kunde oder ein Benutzer über die Services oder die Software postet, hochlädt, nutzt, empfängt, sendet, verbreitet, speichert oder anderweitig übermittelt; (c) jeglicher Verletzung dieser Vereinbarung durch den Kunden oder einen Benutzer; (d) jeder Verletzung oder behaupteten Verletzung der Rechte einer anderen Person oder Organisation durch den Kunden oder einen Benutzer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf geistige Eigentumsrechte, Persönlichkeitsrechte, Vertraulichkeits-, Datenschutz- oder Eigentumsrechte; oder (e) jeder Verletzung oder behaupteten Verletzung eines anwendbaren Gesetzes oder einer Vorschrift durch den Kunden oder einen Benutzer, sei es in den Vereinigten Staaten oder anderswo weltweit.

11.3. Vorgehen bei Entschädigungen.

Jede Partei wird die andere Partei über jeden Anspruch informieren, für den sie eine Entschädigung oder Verteidigung gemäß dieser Vereinbarung verlangt (wobei eine Verzögerung bei der Mitteilung die verpflichtende Partei nur dann nicht von ihren Entschädigungs- oder Verteidigungsverpflichtungen entbindet, wenn die verpflichtende Partei dadurch nicht wesentlich benachteiligt wurde) und der entschädigenden Partei die Befugnis, angemessene Informationen und Unterstützung (auf Kosten der entschädigenden Partei) zur Verteidigung eines solchen Anspruchs oder Verfahrens geben. Die entschädigende Partei wird ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der entschädigten Partei keinen Vergleich in Bezug auf einen Anspruch eingehen, der: (a) Schuld, Betrug, Haftung oder Fehlverhalten der entschädigten Partei anerkennt; (b) die entschädigte Partei zu einer Handlung oder Unterlassung verpflichtet; oder (c) andere als monetäre Schadensersatzleistungen vorsieht, für die die entschädigte Partei entschädigt wird. Die entschädigte Partei behält sich das Recht vor, auf eigene Kosten an der Verteidigung eines entschädigten Anspruchs teilzunehmen.

11.4. Ausnahmen bei IP-Verletzungen.

Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in Abschnitt 11.1 ist Dispel nicht verpflichtet, den Kunden zu entschädigen, zu verteidigen oder schadlos zu halten im Falle eines Anspruchs, der behauptet, dass die Services oder die Software Rechte Dritter am geistigen Eigentum verletzen, wenn die Verletzung daraus resultiert, dass: (a) die Services oder die Software vom Kunden oder dessen Beauftragten modifiziert wurden (außer durch Dispel); oder (b) die Services oder die Software in einer Weise verwendet wurden, die nicht mit der Dokumentation oder dieser Vereinbarung übereinstimmt (zusammen die „Ausnahmen bei IP-Verletzungen“). Werden die Services oder die Software Gegenstand einer Verletzungsforderung oder -klage oder ist nach vernünftigem Ermessen von Dispel wahrscheinlich, dass dies der Fall sein wird, hat Dispel das Recht, nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder dem Kunden das Recht zu verschaffen, die Services oder die Software weiter zu nutzen, oder die Services oder die Software so zu ersetzen oder zu modifizieren, dass keine Verletzung mehr vorliegt. Wenn keine der vorgenannten Optionen vernünftigerweise verfügbar ist, kann Dispel diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen und dem Kunden anteilig dr Vorab bezahlter Gebühren für den verbleibenden Teil der Bestelldauer nach Kündigung dieser Vereinbarung zurückerstatten (ausgenommen Gebühren für Cloud-Dienste, die Dispel im Zusammenhang mit der Bestellung im Voraus bezahlt hat).

12. Allgemeine Bestimmungen

12.1. Exportkontrolle.

Der Zugriff des Kunden auf die Nutzung der Services und der Software unterliegt allen Exportgesetzen, -vorschriften, -anordnungen oder sonstigen Beschränkungen der US-Regierung (einschließlich der Export Administration Regulations („EAR“) des US-Handelsministeriums, Handels- und Wirtschaftssanktionen des Office of Foreign Assets Control („OFAC“) des US-Finanzministeriums sowie der International Traffic in Arms Regulations („ITAR“) des US-Außenministeriums) und jeder anderen relevanten Regierungsstelle. Der Kunde sichert zu, gewährleistet und verpflichtet sich, dass er (a) sich nicht in Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan oder Syrien befindet; und (b) keine gesperrte Partei ist, wie in den oben genannten Vorschriften aufgeführt. Der Kunde wird alle anwendbaren Export- und Re-Export-Kontrollgesetze und -vorschriften einhalten, einschließlich der EAR, der von OFAC verwalteten Handels- und Wirtschaftssanktionen und der ITAR. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung wird der Kunde die Services oder die Software oder damit zusammenhängende Informationen nicht direkt oder indirekt in Länder, an sonstige Bestimmungsorte oder an Personen exportieren, re-exportieren, verkaufen, übertragen, umleiten oder anderweitig veräußern, für die ein solcher Import, Export oder Re-Export eingeschränkt oder verboten ist oder für die eine solche Regierung oder eine Behörde eine Exportlizenz oder sonstige staatliche Genehmigung zum Zeitpunkt des Imports, Exports oder Re-Exports verlangt, ohne zuvor eine solche Lizenz oder staatliche Genehmigung zu erhalten.

12.2. Abtretung.

Keine Partei darf diese Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder anderweitig übertragen; vorausgesetzt, dass jede Partei diese Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei im Falle eines Kontrollwechsels dieser Partei oder im Falle des Verkaufs von im Wesentlichen allen Vermögenswerten oder Geschäften dieser Partei an einen Rechtsnachfolger („Change of Control Transaction“) abtreten oder übertragen darf, sofern die Abtretung nicht gegen Export- oder Importgesetze verstößt. Vorbehaltlich des vorstehenden Satzes binden die Rechte und Pflichten der Parteien deren jeweilige Zessionare und Rechtsnachfolger und kommen diesen zugute und sind für die Parteien und deren Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger verbindlich. Durchläuft der Kunde eine Change of Control Transaction, wird der Kunde Dispel unverzüglich nach Abschluss dieser Transaktion benachrichtigen (diese Mitteilung soll die Identität des Erwerbers enthalten) und Dispel hat das Recht, diese Vereinbarung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Jede angebliche Abtretung, Übertragung oder Delegation, die gegen diesen Absatz verstößt, ist unwirksam und nichtig und stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar.

12.3. Gesetzeskonformität; eingeschränkte Rechte.

Dispel kann hinsichtlich der Services und der Software (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, jegliche an den Kunden verkaufte Geräte und/oder Hardware) Berichts- und Offenlegungspflichten unter anwendbaren US-Gesetzen und -Vorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf 15 C.F.R. Teil 740 und 742, unterliegen. Der Kunde wird Dispel bei der Bereitstellung aller angemessenen Informationen unterstützen, die Dispel zur Erfüllung seiner Melde- und Offenlegungspflichten nach den anwendbaren US-Gesetzen und -Vorschriften anfordert. Melde- und Offenlegungspflichten können je nach Umfang und Spezifikation der bestellten Services und der Software variieren, und der Kunde sollte die Websites des US-Handelsministeriums, des Verteidigungsministeriums und des Außenministeriums für die aktuellsten Gesetze und Vorschriften hinsichtlich solcher Melde- und Offenlegungspflichten konsultieren.

12.4. Anwaltskosten.

Wird ein Rechtsstreit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ein Schiedsverfahren oder einstweilige Rechtsschutzmaßnahmen, in Bezug auf diese Vereinbarung oder deren Verletzung geführt, hat die obsiegende Partei in einem endgültigen Urteil oder Schiedsspruch oder die nicht abweisende Partei im Falle einer Abweisung ohne Präjudiz Anspruch auf Erstattung aller angemessenen Auslagen, einschließlich aller Gerichtskosten, Schiedsgebühren und tatsächlich in gutem Glauben gezahlten oder entstandenen Anwaltsgebühren.

12.5. Öffentlichkeitsarbeit.

Der Kunde räumt Dispel das Recht ein, den Firmennamen, das Logo, Markennamen und Markenlogos des Kunden als Referenz für Marketing- oder Werbezwecke auf Dispels Website und in anderen öffentlichen oder privaten Mitteilungen an Dispels bestehende oder potenzielle Kunden zu verwenden, vorbehaltlich der vom Kunden gelegentlich zur Verfügung gestellten oder auf der Website des Kunden leicht zugänglichen Standard-Markennutzungsrichtlinien.

12.6. Anwendung des Verbraucherschutzrechts.

Die Services und die Software sind Unternehmenswerkzeuge, die für die Nutzung durch Unternehmen und Organisationen und nicht für Verbraucherkunden bestimmt sind. Soweit gesetzlich zulässig, erkennt der Kunde hiermit an und stimmt zu, dass Verbraucherschutzgesetze nicht gelten. Falls jedoch Verbraucherschutzgesetze (z. B. in Australien das Competition and Consumer Act 2010 (CCA)) anwendbar sind und nicht anderweitig rechtmäßig ausgeschlossen werden können, schränkt nichts in dieser Vereinbarung die gesetzlichen Gewährleistungen, Garantien, Rechte oder Rechtsbehelfe ein, die dem Kunden zustehen, und Dispels Haftung ist (nach Wahl von Dispel) auf Ersatz, Reparatur oder Neubereitstellung der Services und der Software oder auf die anteilige Rückerstattung an den Kunden vorab gezahlter Gebühren für den verbleibenden Teil der Laufzeit nach Beendigung dieser Vereinbarung beschränkt.

12.7. Höhere Gewalt.

Weder Dispel noch der Kunde haften für die Nichterfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung (außer Zahlungsverpflichtungen) aufgrund unvorhergesehener Umstände oder Ursachen außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Partei, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Aufruhr, Pandemien, Epidemien, Embargos, Maßnahmen staatlicher Behörden, Feuer, Erdbeben, Überschwemmungen, Terrorakte, Computerangriffe oder böswillige Handlungen (wie Angriffe auf oder über das Internet, einen Internetdienstanbieter, Telekommunikations- oder Hosting-Einrichtungen), Ausfälle durch Drittanbieter-Hosting- oder Versorgungsunternehmen und Unfälle.

12.8. Verzicht.

Der Verzicht einer Partei auf einen Verstoß gegen oder ein Versäumnis zur Erfüllung einer Bestimmung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform und gilt nicht als Verzicht auf einen späteren Verstoß gegen oder ein Versäumnis zur Erfüllung derselben oder einer anderen Bestimmung dieser Vereinbarung; ebenso gilt ein Verzug oder Unterlassen einer Partei, ein Recht oder Rechtsmittel auszuüben, nicht als Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel.

12.9. Salvatorische Klausel.

Sollte die Anwendung einer Bestimmung dieser Vereinbarung auf bestimmte Tatsachen oder Umstände von einem Schiedsgericht oder einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so (a) wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung in Bezug auf andere Tatsachen oder Umstände und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung hiervon nicht berührt oder beeinträchtigt und (b) wird diese Bestimmung in dem größtmöglichen Maße durchgesetzt, um den Willen der Parteien zu erfüllen, und ohne weiteres Zutun der Parteien insoweit angepasst, wie dies erforderlich ist, um die Bestimmung gültig und durchsetzbar zu machen.

12.10. Verhältnis der Parteien.

Die geschäftliche Beziehung zwischen dem Kunden und Dispel ist die eines unabhängigen Auftragnehmers und nicht die einer Partnerschaft, eines Joint Ventures, Arbeitgebers/Arbeitnehmers oder einer sonstigen Art von Beschäftigungsverhältnis. Die Parteien sind jeweils allein verantwortlich für Aufwendungen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Beschäftigung ihrer jeweiligen Mitarbeiter.

12.11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Ort.

Diese Vereinbarung ist nach dem innerstaatlichen Recht des Staates New York auszulegen und zu regeln, ohne dass eine Kollisionsnorm Anwendung findet, die das Recht einer anderen Gerichtsbarkeit als des innerstaatlichen Rechts des Staates New York auf die Rechte und Pflichten der Parteien anwenden würde. Jede Klage, Handlung oder Verfahren, die aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen, sind vor einem Bundesgericht oder in staatlichen Gerichten mit Zuständigkeit über New York City einzuleiten, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand eines solchen Gerichts für solche Klagen, Handlungen oder Verfahren.

12.12. Mitteilungen.

Sofern hierin nicht anderweitig vorgesehen, erfolgen alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung per E-Mail, wobei Dispel stattdessen wählen kann, dem Kunden die Mitteilung über die Services zu übermitteln (z. B. eine Support-Channel-Benachrichtigung). Mitteilungen an Dispel sind an [email protected] zu senden, mit Ausnahme rechtlicher Mitteilungen wie Kündigungen oder einer entschädigungspflichtigen Forderung, die an [email protected] zu senden sind. Mitteilungen gelten als ordnungsgemäß erfolgt (a) am Tag nach dem Versand bei Mitteilungen per E-Mail; und (b) am selben Tag bei Mitteilungen über die Services.

12.13. Gesamte Vereinbarung.

Diese Vereinbarung, einschließlich aller hierin referenzierten Dokumente und jeglicher Proof-of-Concept-Vereinbarung, stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigen Vereinbarungen, Angebote oder Zusicherungen, schriftlich oder mündlich, bezüglich ihres Gegenstands. Während sich unser Geschäft entwickelt, kann Dispel diese Bedingungen von Zeit zu Zeit aktualisieren; dabei wird jedoch nicht die Qualität der in diesem Dokument beschriebenen Serviceleistung reduziert. Sie müssen den aktualisierten Bedingungen zustimmen, um unsere Produkte und Services weiterhin nutzen zu können, und Sie stimmen durch Ihre fortgesetzte Nutzung unserer Produkte und Services den aktualisierten Bedingungen zu. Im Falle von Konflikten oder Unstimmigkeiten zwischen den Bestimmungen dieser Vereinbarung und anderen in dieser Vereinbarung referenzierten Dokumenten oder Seiten gilt in der folgenden Reihenfolge Vorrang: (1) die Bedingungen eines Bestellformulars (falls vorhanden), (2) die Bedingungen eines Proof-of-Concept-Engagement-Schreibens (falls vorhanden), (3) Kundenspezifische Bedingungen, falls gemeinsam unterzeichnet, und (4) diese Vereinbarung. Ungeachtet anders lautender Formulierungen darin werden keine Bedingungen in einer Kundenbestellung, einem Vendor-Onboarding-Prozess oder Webportal oder sonstigen Kundendokumenten (ausgenommen Bestellformulare) in diese Vereinbarung aufgenommen oder ein Teil hiervon.

Zuletzt aktualisiert